Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Hr. Krohn erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Unterzeichnung des Auftragsformular / der Entgegennahme der Ware aus der 1. Bestellung oder unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§2 Vertragsabschluss

Angebote sind- auch bezüglich Preisangaben- freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber ist nach vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Hr. Krohn sie schriftlich bestätigt.

 

§ 3 Preise & Preisänderungen

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Der Auftraggeber trägt die Fracht- Verpackungs- und Versicherungskosten. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von Hr. Krohn; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4 Lieferzeiten

Die Bearbeitungszeit beträgt 2 – 4 Wochen. Bei Lieferverzögerungen, die von Hr. Krohn zu vertreten sind, beträgt die vom Auftraggeber zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Hr. Krohn beginnt.

 

§ 5 Versand

Erfüllungsort ist Hamburg. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Hr. Krohn verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

§ 6 Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Hr. Krohn nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Offensichtliche Mängel müssen Hr. Krohn unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Hr. Krohn bereitzuhalten. Auf Verlangen von Hr. Krohn hat der Auftraggeber den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an Hr. Krohn zurückzusenden.

Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistungsansprüche gegenüber Hr. Krohn aus. Bei unzureichenden Informationen bzgl. der Wünsche des Auftragsgebers haftet Hr. Krohn nicht bei Nichtgefallen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der 2-maligen Nachbesserung. Die vereinbarte Summe ist in voller Höhe zu zahlen. Für durch schadhafte Videoköpfe entstandene Bandschäden und Schäden durch Ausfall von Foto/Videokameras/PC Schnittplatz ebenso durch Ausfall/Verspätung des Foto/Videografen durch Krankheit/Unfall oder ähnliches kann nicht gehaftet werden. Optimale Bildqualität kann nicht garantiert werden. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann Hr. Krohn eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.

 

§ 7 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, Technischen Defekten ebenso Verspätungen oder fernbleiben sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei unzureichender Beleuchtung oder andere „Behinderungen“ haftet Hr. Krohn nicht für verrauschte oder nicht zufrieden stellende Aufnahmen. Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Für Fotos, Videoaufnahmen oder andere Medien, die der Auftraggeber zur Verfügung steht, wird keine Haftung übernommen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Hr. Krohn aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich Hr. Krohn das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von Hr. Krohn hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Hr. Krohn berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Hr. Krohn liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet – der Rücktritt vom Vertrag. Kopien der Fotos und auf den Videokassetten/DVDs, Blu-Rays befindlichen Filme dürfen nur von Hr. Krohn vorgenommen werden. Das Rohmaterial bleibt im Besitz zur freien Verfügung von Hr. Krohn.

 

§ 9 Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung sofort rein Netto zu zahlen. Alle Preise werden ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen..... Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, sind die Kosten für entgangenen Gewinn vom Auftraggeber zu zahlen. Diese betragen: 14 Tage nach Vertragsabschluss kostenlos, bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin 50% danach 80% der vereinbarten Summe.

 

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Hr. Krohn und Auftraggeber gilt deutsches Recht. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

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